Der Begriff „schmale“ Fahrbahn in § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO genügt nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit von Normen. |
unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 31. Juli 2014 - 3 K 1720/13 - die Beklagte zu verpflichten, über seinen Antrag vom 23. September 2012 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. |
die Berufung zurückzuweisen. |