1. |
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 24.610,92 EUR nebst Zinsen in Höhe von vier Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 31.10.2013 bis Rechtshängigkeit und seither in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs der Marke Volkswagen, Typ Touran Trendline 1,6 TDI mit der FIN ... zu bezahlen.
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2. |
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 21.02.2018 mit der Rücknahme des im Klageantrag zu 1. bezeichneten Gegenstands in Annahmeverzug befindet.
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3. |
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1.899,24 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 21.02.2018 zu bezahlen.
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