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Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Fahrerlaubnisentziehung wird abgelehnt, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Die Fahrerlaubnisbehörde darf auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen und die Fahrerlaubnis entziehen, wenn der Betroffene ein gefordertes fachärztliches Gutachten nicht fristgerecht beibringt (§ 11 Abs. 8 Satz 1 FeV). (Orientierungssatz, nicht amtlich) |