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Frist zur Beibringung eines MPU-Gutachtens




Gliederung:


- Einleitung
- Allgemeines



Einleitung:


Zur Bedeutung der Fristsetzung zur Beibringung des MPU-Gutachtens hat das OVG Koblenz (Beschluss vom 21.07.2009 - 10 B 10508/09) ausgeführt:

   "Zu einer solchen Anordnung gehört - als wesentlicher Bestandteil - auch die Setzung einer Frist, bis zu der spätestens das Gutachten vorzulegen ist (vgl. § 11 Abs. 6 Satz 2, Abs. 8 der Fahrerlaubnisverordnung - FeV -). Ist diese Frist angemessen und der Fahrerlaubnisinhaber nicht bereit, bis zu ihrem Ablauf das Gutachten beizubringen, so weigert er sich unabhängig davon, ob er sich eine spätere Vorlage des Gutachtens vorbehält, sich untersuchen zu lassen (§ 11 Abs. 8 Satz 1, 1. Alternative FeV). Wird das Gutachten dann auch nicht innerhalb der Frist beigebracht, so ist zudem die 2. Alternative der genannten Bestimmung erfüllt.

Mit der Beschwerde wendet sich der Antragsteller, was die Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens angeht, allein gegen die Angemessenheit der ihm zur Gutachtenbeibringung gesetzten Frist. Diese begegnet jedoch keinen rechtlichen Bedenken.

Wird - wie hier - auf der Grundlage des § 13 Satz 1 Nr. 2b FeV die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Fahreignung verlangt, so dient dieses der Hilfestellung bei der Beurteilung der Frage, ob der Betroffene gegenwärtig zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist (vgl.z.B. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., Rdnr. 17 zu § 13 FeV). Im Besonderen geht es dabei um die Klärung der Frage, ob aufgrund der Tatsache, dass der betreffende Fahrerlaubnisinhaber in der Vergangenheit schon mindestens zweimal Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen hat, davon auszugehen ist, dass er „ heute „ das Führen von Kraftfahrzeugen und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher trennen kann. Da insofern die Abwendung möglicher erheblicher Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer inmitten steht, ist den Eignungszweifeln unter dem Gesichtspunkt des Alkoholmissbrauchs so zeitnah wie möglich durch die gesetzlich vorgegebenen Aufklärungsmaßnahmen nachzugehen. Die für die Beibringung des in den Fällen des § 13 Satz 1 Nr. 2b FeV zwingend vorgeschriebenen medizinisch-psychologischen Gutachtens zu bestimmende Frist ist damit ausschließlich nach der Zeitspanne zu bemessen, die eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung zur Erstattung des Gutachtens voraussichtlich brauchen wird. Keinesfalls hat sich die Dauer der Frist danach zu richten, wie lange der Betroffene zur Sicherstellung einer positiven Begutachtung benötigt."

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Allgemeines:


Stichwörter zum Thema medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Folgen der nicht fristgemäßen :Beibringung des MPU-Gutachtens

VGH München v. 13.12.2005:
Wird die Zeitspanne, innerhalb derer ein Gutachten vorzulegen ist, das dem Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung nach vorangegangenem Betäubungsmittelkonsum dienen soll, so knapp bemessen, dass sich bis zu ihrem Ablauf der von Rechts wegen erforderliche Abstinenznachweis nicht führen lässt, so zieht das die Rechtswidrigkeit der Gutachtensanforderung nach sich.

VG Mainz v. 13.12.2007:
Ist die in einer Anordnung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gesetzte Frist zu kurz bemessen, so dass fristgerecht wegen des erforderlichen Abstinenznachweises kein positives Gutachten erstellt werden kann, ist - nach der Versagung einer Fristverlängerung - die allein hierauf gestützte Führerscheinentziehung rechtswidrig. Die Frist ist nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessen. Eine Vorlagefrist von hier nur 9 1/2 Wochen ist zu kurz.

OVG Koblenz v. 21.07.2009:
Zu einer MPU-Anordnung gehört - als wesentlicher Bestandteil - auch die Setzung einer Frist, bis zu der spätestens das Gutachten vorzulegen ist. Ist diese Frist angemessen und der Fahrerlaubnisinhaber nicht bereit, bis zu ihrem Ablauf das Gutachten beizubringen, so weigert er sich unabhängig davon, ob er sich eine spätere Vorlage des Gutachtens vorbehält, sich untersuchen zu lassen. Wird das Gutachten dann auch nicht innerhalb der Frist beigebracht, so ist zudem die 2. Alternative der genannten Bestimmung erfüllt. Die für die Beibringung des in den Fällen des § 13 Satz 1 Nr. 2b FeV zwingend vorgeschriebenen medizinisch-psychologischen Gutachtens zu bestimmende Frist ist damit ausschließlich nach der Zeitspanne zu bemessen, die eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung zur Erstattung des Gutachtens voraussichtlich brauchen wird. Keinesfalls hat sich die Dauer der Frist danach zu richten, wie lange der Betroffene zur Sicherstellung einer positiven Begutachtung benötigt.

VG Saarlouis v. 26.04.2013:
Eine angemessene Frist zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens setzt voraus, dass dem Betroffenen unter Berücksichtigung der regionalen Umstände und der üblichen Terminstände der jeweiligen amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung eine fristgerechte Vorlage des geforderten Gutachtens zuzumuten und möglich ist.

OVG Münster v. 09.07.2015:
Die Vorlagefrist eines medizinische-psychologischen Gutachtens an deren Verstreichen lassen sich die Rechtsfolge des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV knüpft, richtet sich allein nach dem Zeitraum, der zur Erstellung des Gutachtens notwendig ist. Nicht zu berücksichtigen ist hingegen, dass der Betroffene möglicherweise zusätzlich Zeit benötigt, um vorab etwaige Eignungsdefizite zu beseitigen. Eine solche Handhabung wäre mit dem öffentlichen Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs und dem Grundsatz effektiver Gefahrenabwehr unvereinbar.

Verwaltungsgericht Münster v. 04.03.2026:
Zur Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis nach Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens und zur sofortigen Vollziehung

Verwaltungsgericht Minden v. 02.12.2025:
Zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines Gutachtens

Oberverwaltungsgericht NRW v. 23.06.2025:
Zur Fahrerlaubnisentziehung wegen Aggressionspotenzials aus verkehrsfremden Straftaten bei nicht beigebrachtem MPU-Gutachten

Verwaltungsgericht Köln v. 20.12.2024:
Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes und Prozesskostenhilfe bei Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtbeibringung eines Gutachtens

Verwaltungsgericht Köln v. 25.04.2022:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Aggressionspotentials und Nichtvorlage eines MPU-Gutachtens nach Straftaten

Verwaltungsgericht Minden v. 04.10.2021:
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) nach Alkoholfahrt

Verwaltungsgericht Köln v. 09.07.2021:
Fahrerlaubnisentziehung: Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Nichtbeibringung eines Gutachtens

Verwaltungsgericht Minden v. 28.05.2021:
Sofortige Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines ärztlichen Gutachtens zur Fahreignung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 23.06.2020:
Beibringung eines MPU bei Cannabiskonsum: Keine Entschuldigung durch Abstinenznachweis-Forderung der Gutachtenstelle

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 12.03.2019:
Zur Fristwahrung bei Anordnung nach § 11 Abs. 2 FeV trotz späterer Kenntnisnahme und kurzer Restfrist zur Blutentnahme

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 24.11.2016:
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichtvorlage eines MPU-Gutachtens nach wiederholten Verstößen in der neuen Probezeit

Verwaltungsgericht Würzburg v. 30.07.2026:
Fahrerlaubnisentziehung: Sofortige Vollziehbarkeit bei nicht fristgerechter MPU-Vorlage trotz Betrug durch MPU-Vorbereiter

Verwaltungsgericht Bremen v. 24.07.2026:
Zur Anordnung einer MPU nach Kokainabhängigkeit und Angemessenheit der Beibringungsfrist bei Unterbringung nach § 64 StGB

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 08.04.2022:
Zur vorläufigen Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach drogenbedingtem Entzug bei Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

Oberverwaltungsgericht NRW v. 11.08.2026:
Zur Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung bei Nichtvorlage eines MPU-Gutachtens und späterem Freispruch im Bußgeldverfahren.

Verwaltungsgericht Köln v. 23.01.2025:
Zur sofortigen Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung bei Nichtbeibringung eines angeordneten Gutachtens

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 23.06.2020:
Fahrerlaubnisentzug in der Probezeit: Fehlerhafte Fristsetzung für verkehrspsychologische Beratung macht Entzug rechtswidrig

Oberverwaltungsgericht NRW v. 04.06.2020:
Zur Unverhältnismäßigkeit einer Gutachtenanordnung bei zu weit gefasster Fragestellung zu Betäubungsmitteln und psychoaktiven Stoffen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 14.11.2017:
Entziehung der Fahrerlaubnis bei mangelnder Mitwirkung an der Eignungsprüfung wegen psychischer Auffälligkeiten (Demenz)

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 07.01.2015:
Zur sofortigen Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung bei Nichtbeibringung eines MPU-Gutachtens nach wiederholter Zuwiderhandlung in der Probezeit.

Oberverwaltungsgericht NRW v. 14.11.2014:
Zur Versagung von Prozesskostenhilfe bei fehlender Erfolgsaussicht einer Klage gegen Fahrerlaubnisentziehung wegen nicht beigebrachten Gutachtens.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 30.10.2014:
Verwertbarkeit von Gutachten ohne Zustimmung; Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichtvorlage eines angeforderten Gutachtens

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 07.10.2014:
Ablehnung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei Nichtbeibringung eines geforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens

Verwaltungsgericht Köln v. 02.06.2014:
Zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichtbeibringung eines Gutachtens nach Suizidabsicht

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 18.02.2014:
Fahrerlaubnisentzug bei Nichtvorlage eines angeforderten Gutachtens trotz behaupteter Mängel

Oberverwaltungsgericht NRW v. 02.12.2013:
Zur vorläufigen Erteilung einer Fahrerlaubnis bei unwirksamer Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 05.08.2013:
Versagung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines MPU-Gutachtens nach mehrfachem Fahren ohne Fahrerlaubnis

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 02.08.2013:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Vorlage eines MPU nach wiederholten Alkoholfahrten

Verwaltungsgericht Köln v. 07.06.2010:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichtbeibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach Verkehrsverstößen

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 20.03.2013:
Neuerteilung der Fahrerlaubnis: Schluss auf Nichteignung bei fehlendem MPU nach Entzug wegen Nötigung im Straßenverkehr

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 18.06.2007:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichtbeibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach wiederholten Alkoholverstößen

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße v. 20.09.2012:
Aggressionspotential

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 01.09.2011:
FEV

VGH München v. 21.11.2023:
Begutachtungsleitlinien (MPU)

Verwaltungsgericht Darmstadt v. 27.12.2012:
Aggressionspotential

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg v. 31.01.2013:
Fahreignungsgutachten

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz v. 28.10.2016:
Nichtvorlage (MPU-Gutachten)

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