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Grundsätzlich ist ein Fahrgast in einem Linienbus sich selbst überlassen und muss sich festen Halt verschaffen. Eine Ausnahme gilt, wenn ein erkennbar behinderter Fahrgast zusteigt, der besonders sturzanfällig ist; in diesem Fall muss sich der Wagenführer vergewissern, ob der Fahrgast einen Platz oder Halt im Wagen gefunden hat. Dies ist der Fall, wenn sich dem Fahrzeugführer die besondere Hilfebedürftigkeit des Fahrgastes aufdrängen musste, etwa weil der Fahrgast erkennbar mit einem Rollator den Bus bestiegen hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |