Das Verkehrslexikon
Unfälle mit Schul- und Linienbussen
Gliederung:
Allgemeines:
Stichwörter zum Thema Nahverkehr
Linienbus
Schulbus
Haltestellen
Unfälle mit Kinderbeteiligung
Haltestellenunfälle mit Kindern und Jugendlichen
Das gestörte Gesamtschuldverhältnis
OLG Hamm v. 23.11.2000:
Die genannte gesteigerte Sorgfaltspflicht gilt nach der gesetzlichen Regelung nur an bezeichneten Haltestellen. Es geht nicht an, die strengen Vorsichtspflichten des § 20 Abs. 1 StVO auf jedes Halten eines Linienomnibusses auf freier Strecke zu erstrecken.
OLG Koblenz v. 29.05.2006:
Kommt es nach schon vorher aufgetretenen Disziplinlosigkeiten infolge einer Schubserei von Schülern in einem Schulbus dazu, dass eine hintere Bustür aufgedrückt wird und ein Schüler deshalb in einer Kurve aus dem Bus fällt, so haften das Busunternehmen und der Busfahrer aus den Grundsätzen des sog. gestörten Gesamtschuldverhältnisses für den Schaden des Schülers zu 2/3, ohne dass den Schüler ein Mithaftungsanteil trifft.
AG Prüm v. 13.09.2006:
Im dörflichen Bereich ohne starken Fahrzeugverkehr kann sich ein 5 1/2-jähriges Kind grundsätzlich auch unbeaufsichtigt bewegen. Hinter einem Verstoß gegen die besonderen Schutzvorschriften des § 20 IV StVO und hinter die durch überhöhte Geschwindigkeit gesteigerte Betriebsgefahr eines Kraftwagens tritt ein eventuelles Mitverschulden durch Verletzung der Aufsichtspflicht über einen Minderjährigen vollständig zurück.
AG Hamburg v. 10.10.2006:
Bei einem Zusammenstoß zwischen einem anfahrenden Linienbus und einem Fahrzeug, das im gleichgerichteten Verkehr das Vorfahrtsrecht des § 20 Abs. 5 StVO missachtet, erachtet das Gericht eine Haftungsverteilung von 2/3 (Kfz) zu 1/3 (Linienbus) für sachgerecht.
KG Berlin v. 24.07.2008:
Der Fahrer eines Linienbusses muss beim Anfahren von der Haltestelle nicht abwarten, bis ein Radfahrer, der sich noch etwa ein bis zwei Fahrzeuglängen hinter dem Heck des Busses befindet, vorbeigefahren ist (§§ 10, 20 Abs. 5 StVO). Der Radfahrer, der den anfahrenden Linienbus überholt und nur knapp vor ihm nach rechts einschert, verstößt gegen § 5 Abs. 4 Satz 4 StVO. Kommt es beim Einscheren zur Kollision der Fahrzeuge, kann im Rahmen der Abwägung die Betriebsgefahr des Busses gegenüber dem (groben) Verschulden des Radfahrers zurücktreten.
AG Rahden v. 12.09.2008:
Eine 15-jährige Schülerin muss wissen, dass man die Fahrbahn zwischen zwei anhaltenden Bussen nur mit äußerster Vorsicht überqueren darf. Bei der Kollision mit einem an der Bushaltestelle vorbeifahrenden Fahrzeug trifft die Geschädigte ein Mitverschulden von 50%.
KG Berlin v. 20.07.2009:
Kann der Fahrer eines Linienbusses in einem Abstand von 16 m zwar erkennen, dass ein vor ihm befindlicher LKW nunmehr links abbiegen wird, muss er jedoch nicht damit rechnen, dass es dadurch zur Kollision durch Ausschwenken kommen wird, so handelt der Busfahrer nicht sorgfaltswidrig, wenn er eine Vollbremsung unterlässt und den mit Fahrgästen besetzten Bus lediglich von 50 auf 37 km/h abbremst.
OLG München v. 17.12.2010:
Wechselt ein Kfz-Führer von links nach rechts den Fahrstreifen vor einem Linienbus, der bereits vom Fahrbahnrand angefahren war und kann er den gegen ihn als Spurwechsler sprechenden Anscheinsbeweis nicht widerlegen, so führt dies zu seiner Alleinhaftung für sämtlichen Schaden aus dem Unfallereignis.
KG Berlin v. 16.12.2010:
Erfordert die Streckenführung eines öffentlichen Linienbusses das Wenden durch einen Mittelstreifendurchbruch und kommt es bei den Wendevorgängen häufig zu gleichartigen Unfällen (ausschwenkendes Heck des Busses beschädigt neben dem Bus an der Ampel wartendes Fahrzeug), so ist der Fahrer des Busses gemäß § 9 Absatz 5 StVO jedenfalls dann verpflichtet, sich bei jedem Wendevorgang einweisen zu lassen, wenn er den Bereich neben dem rechten Heck seines Fahrzeugs nicht einsehen kann.
OLG Karlsruhe v. 20.10.2010:
Steht fest, dass ein Radfahrer mit seinem Fahrrad nahe der Mitte der Fahrbahn, nicht jedoch auf der linken Fahrbahn gefahren ist, dass er durch das Auftauchen eines Busses erschrocken war, dass er nicht in der Lage war, die Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und dadurch bei seinem Bremsvorgang ins Schleudern geriet, ohne dass es zu einer Berührung mit dem Bus kam, dann kann die Betriebsgefahr des Busses hinter dem groben Verschulden des Radfahrers völlig zurücktreten.
LG Aachen v. 05.11.2010:
Befindet sich ein Kind inmitten einer größeren Schar von anderen wartenden Kindern und kommt er unkontrolliert bei der Annäherung des an die Haltstelle heranfahrenden Busses im üblichen Durcheinander der nachdrängenden anderen Kinder zu Fall und gerät dabei unter ein Rad des Busses, so haftet das Busunternehmen aus der Betriebsgefahr, ohne dass sich das Kind ein Mitverschulden anrechnen lassen muss. Auch der Busfahrer haftet dem Kind für die immateriellen und materiellen Schadensfolgen aus vermutetem Verschulden, wenn ihm der Entlastungsbeweis nach § 18 Abs. 1 S. 2 StVG nicht gelingt.
OLG Nürnberg v. 26.01.2012:
Fährt ein Linienbus auf einen vorausfahrenden, seine Geschwindigkeit reduzierenden Pkw auf und werden dabei Fahrgäste des Linienbusses verletzt, so haften die Fahrzeughalter des Linienbusses und des Pkw den Verletzten aus Gefährdungshaftung gesamtschuldnerisch in vollem Umfang. Gegenüber den verletzten Fahrgästen kann sich der Halter des Pkw nicht darauf berufen, der Auffahrunfall sei für ihn unabwendbar gewesen. Die Haftungsbefreiung nach § 17 Abs. 1 u. 3 StVG wirkt nur im Innenverhältnis des Haftungsausgleichs zwischen den beteiligten Fahrzeughaltern.
OLG Hamm v. 14.05.2012:
Wird ein Fahrgast, der den voirhandenen Sicherheitsgurt nicht angelegt hat, beim Überfahren eines Bahnübergangs durch einen Linienbus hochgeschleudert und erleidet dadurch einen Lendenwirbelbruch, so ist eine Haftungsverteilung von 70 zu 30 zu Gunsten des Fahrgastes gerechtfertigt, wenn der Busfahrer beim Überqueren der Bahngleise angesichts der Unebenheit des Bahnübergangs zu schnell gefahren ist.
OLG Koblenz v. 03.12.2012:
Ist die Schädigung eines Schülers unmittelbar durch die Einwirkung "schubsender" und "drängender" aber haftungsprivilegierter Mitschüler entstanden, so greifen die Regeln des gestörten Gesamtschuldnerausgleichs ein. Dies bedeutet, dass der verletzte Schüler die Halterin eines Linienbusses, unter dessen Rad er an einer Haltestelle durch Schubsereien von hinten geraten ist, nicht gemäß § 421 BGB auf den vollen Schaden in Anspruch nehmen kann, sondern nur auf den Anteil, den die Halterin des Busses bei einer Abwägung zwischen den Haftungsanteilen der mehreren Schädigergruppen im Innenverhältnis zu tragen hätte, wenn die Haftungsprivilegierung hinweggedacht würde (hier 50%).
OLG Hamm v. 28.02.2018:
Hälftiger Schadensausgleich - auch zwischen den Haftflichtversicherern -, wenn ein Linienbusfahrer wegen eines Karnevalsstaus 200 m von der Haltstelle entfernt ohne Warnblinklicht links neben einem rechts verlaufenden befestigten Mehrzweck-Seitenstreifen hält, um die Fahrgäste auf deren Wunsch aussteigen zu lassen, und es dadurch zum Unfall kommt, dass ein aussteigender Fahrgast auf dem Seitenstreifen von einem dorthin gewechselten Kfz erfasst und verletzt wird.
OLG Hamm v. 27.02.2024:
Sorgfaltspflicht beim Vorbeifahren an haltendem Bus mit aussteigenden Kindern; Schmerzensgeldbemessung
Amtsgericht München v. 18.10.2024:
100% Mitverschulden eines Busfahrgastes bei Sturz durch Bremsung wegen unzureichenden Halts und freier Sitzplätze
Landgericht Hagen v. 25.10.2022:
Haftungsverteilung bei Kollision zwischen Pkw und Fußgänger hinter haltendem Linienbus an Bushaltestelle
OLG Hamm v. 29.04.2022:
Zur Betriebsgefahr eines Busses bei Sturz eines Fahrgastes mit Rollator beim Anfahren; keine Wartepflicht des Fahrers
Landgericht Bochum v. 04.10.2021:
Zur Haftung eines Busunternehmens bei Sturz eines erkennbar gehbehinderten Fahrgastes mit Rollator nach dem Anfahren
OLG Köln v. 29.12.2020:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei Spurrillen an Bushaltestellen und Mitverschulden bei Unachtsamkeit
Landgericht Münster v. 14.06.2018:
Zur Klageabweisung einer Schmerzensgeldklage nach Busunfall mit unkontrolliertem Anfahren
Landgericht Arnsberg v. 24.07.2017:
Zur Haftungsverteilung bei Unfall nach Ausstieg aus Linienbus außerhalb Haltestelle und Befahren des Seitenstreifens
Landgericht Duisburg v. 14.06.2017:
Haftungsverteilung bei Kollision eines Busses mit geöffneter Pkw-Tür (2/3 zu 1/3)
OLG Hamm v. 28.02.2018:
Eigensicherung eines Fahrgastes im Linienbus; keine zwingende besondere Rücksichtnahmepflicht des Busfahrers allein durch Schwerbehindertenausweis
OLG Hamm v. 04.04.2025:
Zur Haftungsteilung bei Kollision eines 11-jährigen Radfahrers mit Pkw trotz beidseitiger Verkehrsverstöße
Amtsgericht Remscheid v. 18.07.2024:
Zur Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall zwischen Fahrradfahrer (Minderjähriger) und Pkw an unübersichtlicher Kreuzung trotz 'rechts vor links'.
Landgericht Bielefeld v. 12.03.2024:
Zur Haftung bei Verkehrsunfall durch Überholen im Überholverbot und Kollision mit entgegenkommendem Motorrad
OLG Köln v. 05.03.2024:
Zum Schockschaden des Vaters nach Verkehrsunfall des Kindes und Mitverschulden wegen Aufsichtspflichtverletzung
Landgericht Münster v. 06.10.2023:
Zurücktreten der Betriebsgefahr bei schwerem Mitverschulden eines zehnjährigen Kindes beim Überqueren der Fahrbahn zwischen stehenden Fahrzeugen
OLG Köln v. 27.09.2018:
Zur Aktivlegitimation des Versicherers bei Feststellungsklage für künftige Schäden und Haftung bei Kinderunfällen
OLG Düsseldorf v. 15.02.2018:
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall zwischen Pkw und 10-jähriger Fußgängerin: Rotlichtverstoß und verspätete Reaktion des Fahrers
Landgericht Duisburg v. 23.06.2014:
Zur Haftung des Reisebusfahrers bei Sturz eines Fahrgastes infolge Bremsung für Rettungswagen
Landgericht Wuppertal v. 15.07.2013:
Zum Eigenverschulden eines Busfahrgastes bei Sturz nach dem Einsteigen wegen fehlender Eigensicherung
OLG Düsseldorf v. 27.11.2012:
Sturz eines Fahrgastes im Linienbus bei verkehrsbedingter Bremsung: Haftungsausschluss bei Obliegenheitsverletzung
Landgericht Düsseldorf v. 19.12.2011:
Zur Haftung des Busunternehmers bei Sturz eines Fahrgastes durch Bremsmanöver; Darlegungs- und Beweislast des Fahrgastes
Landgericht Wuppertal v. 30.09.2011:
Fahrgaststurz im Linienbus: Kausalität von Bremsmanöver und fehlendes Verschulden des Busfahrers bei mittelstarker Abbremsung
Amtsgericht Lemgo v. 01.07.2011:
Haftungsverteilung bei Kollision nach Überfahren einer Wartelinie durch Linienbus und Vorwärtsbewegung des Querverkehrs
Amtsgericht Paderborn v. 06.06.2011:
Sturz eines Busfahrgastes bei Vollbremsung: Eigenverschulden durch Nichtfesthalten lässt Betriebsgefahr zurücktreten
Landgericht Essen v. 26.05.2011:
Zum Zurücktreten der Betriebsgefahr eines anfahrenden Busses hinter dem groben Eigenverschulden eines Fußgängers
Landgericht Bonn v. 13.04.2011:
Zur Haftung bei Kollision zwischen Bundeswehr-Lkw und Reisebus nach Ausweichmanöver auf schneebedeckter Fahrbahn
Amtsgericht Wuppertal v. 05.04.2011:
Haftungsverteilung bei Kollision nach plötzlichem Bremsen eines Busses und zu geringem Sicherheitsabstand
OLG Düsseldorf v. 22.02.2011:
Haftungsverteilung bei Kollision mit ausschwenkendem Gelenkbus-Nachläufer und Annäherungsverschulden des Gegenverkehrs
Landgericht Detmold v. 09.12.2009:
Sturz eines Fahrgastes im Linienbus durch Vollbremsung: Haftung des Busunternehmens; kein Mitverschulden bei unterlassenem Festhalten
Amtsgericht Köln v. 14.10.2009:
Zur Pflicht zur Ermöglichung der Mitbenutzung eines Fahrstreifens durch Gelenkbus beim Linksabbiegen (§ 7 Abs. 4 StVO)
Landgericht Köln v. 02.04.2009:
Haftung bei Sturz eines Busfahrgastes durch Bremsung; Zumutbarkeit der Bremsverzögerung und Pflicht zum Festhalten.
OLG Köln v. 13.01.2009:
Zur Verkehrssicherungspflicht des Busfahrers beim Ausstieg behinderter Personen; Haftung des Busunternehmers
Landgericht Düsseldorf v. 21.09.2007:
Alleinige Haftung bei Verkehrsunfall durch Verstöße gegen StVO beim Überholen und Abfahren von einer Haltestelle
Amtsgericht Düsseldorf v. 22.01.2007:
Alleinige Haftung des Überholenden bei Kollision mit Linienbus an Haltestelle unter Missachtung von Vorrang und Verkehrsregeln
OLG Düsseldorf v. 19.11.2007:
Zur Haftungsverteilung bei Kollision zwischen linksabbiegendem Bus und überholendem Pkw
OLG Hamm v. 13.06.2007:
Mitverschulden eines Busfahrgastes bei Sturz nach Ablehnung eines Sitzplatzangebots beim Anfahren des Busses
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