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Der angefochtene Beschluss beruht auf einer Verletzung des Anspruchs der Klägerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG, da das Berufungsgericht die Substantiierungsanforderungen im Hinblick auf die behauptete Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR), bei der nur im Prüfstand der Stickoxidausstoß optimiert werde, in gehörsverletzender Weise gehandhabt und die Anforderungen an ein substantiiertes Vorbringen offenkundig überspannt hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |