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Ein Rechtsanwalt verstößt gegen seine vertraglich geschuldete Pflicht, wenn er einen Mandanten nicht über die objektive Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung aufklärt, insbesondere in einem sogenannten Dieselgate-Spätkauffall, der zeitlich nach der Mitteilung der Volkswagen AG vom 22.09.2015 liegt. Die Anforderungen an die Beratung sind auch gegenüber rechtsschutzversicherten Personen nicht reduziert. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |