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Die tatsächlichen Voraussetzungen einer deliktischen Haftung wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung oder eines Thermofensters im EA 288 Motor sind nicht schlüssig vorgetragen, wenn jegliche tatsächlichen Anhaltspunkte für den Einsatz einer unzulässigen Manipulationssoftware fehlen und der Vortrag als "ins Blaue hinein" anzusehen ist. Es gibt keinen Erfahrungssatz, der einen Generalverdacht gegenüber sämtlichen Dieselmotoren eines Konzerns begründen kann. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |