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Ein Schadensersatzanspruch steht der Geschädigten nicht zu, weil dieser gemäß §§ 9 StVG i.V.m. § 254 BGB ausgeschlossen ist, wenn eine Sorgfaltspflichtenverletzung der Geschädigten das Unfallereignis allein verursacht hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |