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Ein Berufungsgericht muss Widersprüche zwischen einem gerichtlich bestellten Sachverständigen und einem Privatsachverständigen aufklären, insbesondere wenn es um die Frage der Notwendigkeit einer sofortigen Beseitigung von wassergefährdenden Stoffen nach einem Verkehrsunfall und den Stand der Technik zum Unfallzeitpunkt geht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |