|
Das Landgericht Köln hat einen Fahrzeughersteller wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen (Thermofenster, Prüfstanderkennung) in der Motorsteuerungssoftware eines Dieselfahrzeugs zur Zahlung von Schadensersatz und zur Freistellung von Darlehensverbindlichkeiten verurteilt. Zudem wurde der Annahmeverzug des Herstellers festgestellt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |