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Der Angeklagte ist der gemeinschaftlichen besonders schweren räuberischen Erpressung, des gemeinschaftlichen schweren Raubes und des gemeinschaftlichen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in Tateinheit mit einem gemeinschaftlichen besonders schweren Raub schuldig. Gegen ihn wird eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten verhängt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |