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Eine Klage auf Schadensersatz wegen behaupteter deliktischer Produktmanipulation im Abgasskandal wurde abgewiesen. Das Gericht sah keine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung des Klägers, nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die technische Maßnahme (Software-Update) freigegeben und die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs bestätigt hatte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |