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Nach spanischem Sachrecht besteht im Falle der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung kein Anspruch auf Rückabwicklung des Fahrzeugkaufvertrags gegen den Fahrzeughersteller. Eine auf Vertragsauflösung gerichtete Klage kann nur gegenüber dem anderen Vertragspartner geltend gemacht werden. Ein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz ist auf den zugesprochenen Betrag von 500,00 € begrenzt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |