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Ein Schadensersatzanspruch wegen der Verwendung eines Thermofensters als unzulässige Abschalteinrichtung setzt voraus, dass der Hersteller im Bewusstsein eines möglichen Gesetzesverstoßes oder dies billigend in Kauf nehmend gehandelt hat; hierfür fehlten die subjektiven Anspruchsvoraussetzungen. Ein Sachvortrag zur Verwendung einer Zykluserkennung mit Umschaltlogik erfolgte ins Blaue hinein. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |