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Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch den Automobilhersteller ist mangels Erfüllung des objektiven Tatbestands der Sittenwidrigkeit i.S.d. § 826 BGB nicht ersichtlich. Der Umstand, dass die Abgasrückführung im Fahrzeug durch eine temperaturabhängige Steuerung (Thermofenster) bei einstelligen Positivtemperaturen reduziert und letztlich ganz abgeschaltet wird, reicht für sich genommen nicht aus, um dem Verhalten der handelnden Personen ein sittenwidriges Gepräge zu geben, selbst wenn dies als unzulässige Abschalteinrichtung qualifiziert wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |