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Das OLG Köln hat im Dieselabgasskandal die Klage des Klägers gegen den Fahrzeughersteller (Beklagte zu 2) und die Vertragshändlerin (Beklagte zu 1) abgewiesen. Damit wurde das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bonn, welches den Hersteller nach § 826 BGB für schadensersatzpflichtig hielt, abgeändert. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |