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Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB setzt die Kenntnis des Vorstandes oder eines Vorstandsmitgliedes der Beklagten von dem Einbau der vermeintlichen "Schummelsoftware" und deren Wirkweise voraus. Die Verwendung von sogenannten Thermofenstern bei Dieselfahrzeugen ist nicht als sittenwidrig anzusehen, da sie weit verbreitet und den Zulassungsbehörden bekannt ist und dem Schutz und der Dauerhaltbarkeit von Motorbauteilen dient. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |