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Das Landgericht Düsseldorf verurteilte die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs. Zudem wurde der Annahmeverzug der Beklagten festgestellt. Die Entscheidung basiert auf der Annahme einer sittenwidrigen Schädigung durch den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |