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Ein Unterlassungsanspruch besteht, wenn durch eine Gesamtschau streitgegenständlicher Passagen bei dem Leser der zwingende, unabweisliche Eindruck erweckt wird, dass für den Golf Diesel (Euro 5) die im realen Fahrbetrieb ermittelten Emissionswerte zeigten, dass die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte auch nach dem durchgeführten Software-Update nicht eingehalten werden. Dies gilt auch für Äußerungen, die ein "weitgehend unwirksames Softwareupdate bei Betrugs-Diesel von VW" oder eine "offenkundig ungeeignete" KBA-Rückrufanordnung behaupten, wenn sie diesen unabweislichen Eindruck erwecken. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |