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Ein Anspruch auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis besteht nicht, wenn der Antragsteller zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht als geeignet anzusehen ist. Erhebliche bzw. wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen begründen Eignungszweifel, die nur durch ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten ausgeräumt werden können. Wird ein angeordnetes Gutachten nicht vorgelegt, kann auf die Nichteignung geschlossen werden, wobei finanzielle Gründe die Beibringungspflicht nicht entfallen lassen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |