|
Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, was bei Kokainkonsum der Fall ist. Schon der einmalige Konsum sog. harter Drogen schließt die Kraftfahreignung aus, unabhängig davon, ob unter deren Wirkung ein Kraftfahrzeug geführt wurde. Eine Wiedergewinnung der Kraftfahreignung erfordert Abstinenznachweise und ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |