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Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Ungeeignet ist insbesondere, wer Kokain konsumiert hat, da die Einnahme dieser Substanz die Kraftfahreignung unabhängig davon ausschließt, ob unter ihrer Wirkung ein Kraftfahrzeug geführt wurde oder nicht. Schon der einmalige Konsum sog. harter Drogen ist ausreichend, die Kraftfahreignung zu verneinen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |