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Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, wobei die Einnahme von Kokain die Kraftfahreignung unabhängig davon ausschließt, ob unter der Wirkung dieser sog. harten Droge ein Kraftfahrzeug geführt worden ist oder nicht. Schon der einmalige Konsum sog. harter Drogen wie Kokain ist ausreichend, die Kraftfahreignung zu verneinen. Die Behauptung einer unbewussten Drogenaufnahme ist grundsätzlich nur beachtlich, wenn der Betroffene nachvollziehbar und plausibel darlegt, wie es dazu gekommen sein soll; ein pauschaler Vortrag genügt diesen Anforderungen nicht und die Eignung wird ohne einjährigen Abstinenznachweis und MPU nicht wiedererlangt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |