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Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn der Fahrerlaubnisinhaber aufgrund eines unzureichend eingestellten insulinpflichtigen Diabetes mellitus und eines Schlafapnoe-Syndroms sowie wiederholter Bewusstseinsverluste am Steuer als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist. Die Ursache der Bewusstseinsverluste muss nicht abschließend geklärt sein, wenn eine Kumulation der Grunderkrankungen nicht ausgeschlossen werden kann und der Fahrerlaubnisinhaber die erforderlichen Nachweise über regelmäßige Kontrollen und eine gute Stoffwechsellage nicht erbringt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |