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Zur Bemessung der Angemessenheit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall ist der Schwacke-Liste der Vorzug vor der Fraunhofer-Liste zu geben, da erstere auf ortsnäheren Ermittlungen in dreistelligen Postleitzahlengebieten beruht. Internetangebote sind als Sondermarkt nicht ohne weiteres mit dem allgemeinen regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar und daher zur Erschütterung der Schwacke-Liste ungeeignet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |