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Eine auf Akteneinsicht beschränkte Anwaltsvollmacht, die eine typische Verteidigertätigkeit darstellt, begründet eine rechtsgeschäftliche Zustellungsvollmacht gemäß § 145a Abs. 1 StPO i.V.m. § 51 Abs. 3 S. 1 OWiG. Die Berufung auf angeblich fehlende Befugnisse des Rechtsanwalts hinsichtlich der Empfangnahme von Zustellungen ist rechtsmissbräuchlich, wenn die Vollmacht offensichtlich mit dem Ziel vorgenommen wurde, durch ihre Fassung den Anschein einer Vollmacht zu erwecken, die Zustellung des Bußgeldbescheides zu provozieren, um sich anschließend auf Verjährung berufen zu können. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |