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Zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall legt die Kammer das arithmetische Mittel aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel zugrunde. Eine alleinige Schätzung anhand der Fraunhofer-Erhebung erscheint der Kammer nicht sachgerecht, da die Kritik an deren Ermittlung der Mietpreise nicht ausgeräumt werden konnte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |