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Die Klage auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls ist abzuweisen, wenn der Kläger beweisfällig bleibt, dass das Fahrzeug in unbeschädigtem Zustand an der späteren Unfallstelle abgestellt wurde. Eine Widerklage, die ein kollusives Zusammenwirken der Beteiligten für einen gestellten Unfall behauptet, ist abzuweisen, wenn trotz angeführter Verdachtsmomente kein ausreichender Nachweis der Kollusion erbracht werden kann. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |