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Ein Verstoß gegen ein nicht auf gesetzlicher Grundlage beschildertes Parkverbotes durch erfundenes Zusatzschild "Elektrofahrzeuge" stellt keine Ordnungswidrigkeit dar, weil es sich hierbei nicht um eine Anordnung aufgrund einer Rechtsverordnung i.S.d. § 24 StVG handelt. (Leitsätze des Gerichts) |