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Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Cannabiseinfluss mit einem THC-Wert von 1,6 µg/l übersteigt den Grenzwert von 1 ng/ml und rechtfertigt die Annahme eines zeitnahen Konsums mit entsprechender Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, ohne dass es des Nachweises konkreter Ausfallerscheinungen bedarf. Dies beweist, dass der gelegentliche Cannabiskonsument zwischen Konsum und Fahren nicht trennen kann, was zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |