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Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss geführt wird und der festgestellte THC-Wert den Grenzwert von 1 ng/ml erheblich übersteigt, wobei das Erreichen dieses Grenzwertes für die Annahme relevanten Cannabiseinflusses ausreichend ist, ohne dass es des Nachweises konkreter Ausfallerscheinungen bedarf. Wer als gelegentlicher Cannabiskonsument ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss führt, beweist, dass er zwischen Konsum und Fahren nicht trennen kann. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |