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Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, wenn die Klage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Der Schluss auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist zulässig, wenn der Betroffene sich weigert, sich untersuchen zu lassen, oder das geforderte Gutachten nicht fristgerecht beibringt, vorausgesetzt die Begutachtungsanordnung war rechtmäßig. Finanzielle Gründe können das Erfordernis eines vorzulegenden Gutachtens nicht aufweichen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |