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Das Abschleppen eines Fahrzeugs, das ohne Anwohnerparkausweis in einem entsprechend beschilderten Bereich abgestellt wurde, ist rechtmäßig. Eine konkrete Behinderung muss zum Zeitpunkt des Abschleppens nicht vorliegen; die Möglichkeit der Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer genügt. Kosten für einen abgebrochenen Abschleppvorgang sind gerechtfertigt, wenn das Fahrzeug bereits auf das Plateau gezogen wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |