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Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, was beim Konsum von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, wie Kokain, der Fall ist. Schon der einmalige Konsum sog. harter Drogen ist ausreichend, um die Kraftfahreignung zu verneinen, unabhängig davon, ob unter der Wirkung dieser Droge ein Kraftfahrzeug geführt worden ist oder nicht. Zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach dem Konsum harter Drogen muss grundsätzlich Abstinenz und ein tiefgreifender und stabiler Einstellungswandel nachgewiesen werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |