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Das Landgericht Düsseldorf hat über die Höhe der nach Verkehrsunfällen entstandenen und noch nicht regulierten Mietwagenkosten entschieden. Dabei standen sich die Berechnung der Klägerin auf Basis des Schwacke-Mietpreisspiegels und eines Servicetarifs mit 20% Aufschlag sowie die Ablehnung der Beklagten unter Bezugnahme auf den Mietpreisspiegel des Fraunhoferinstituts gegenüber. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |