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Die Reichweite der Verkehrssicherungspflichten für private Betreiber von Parkhäusern bestimmt sich nach den Grundsätzen für Betreiber von Einkaufsmärkten. Von einem Parkhausbetreiber kann nicht erwartet werden, dass jegliche Bildung von Eisglätte vermieden wird; Parkhausbenutzer müssen bei winterlichen Temperaturen auch auf überdachten Parkdecks mit Glatteisbildung rechnen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |