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Die Einnahme von Kokain schließt die Kraftfahreignung unabhängig davon aus, ob unter der Wirkung dieser sog. harten Droge ein Kraftfahrzeug geführt worden ist oder nicht. Schon der einmalige Konsum sog. harter Drogen ist ausreichend, die Kraftfahreignung zu verneinen. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis handelt es sich um eine gebundene Entscheidung, bei der berufliche oder persönliche Schwierigkeiten des Antragstellers nicht berücksichtigt werden können. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |