|
Die Verkehrssicherungspflicht bei mobilen Verkehrsschildern wird schuldhaft verletzt, wenn deren Standfähigkeit unter Berücksichtigung der Wetterverhältnisse nicht ausreichend kontrolliert wird. Die Standsicherheit mobiler Verkehrsschilder ist in kürzeren Abständen als die fester Verkehrszeichen zu kontrollieren, insbesondere bei heftigem Wind. Die ZTV-SA können dabei Anhaltspunkte für die nach der Verkehrsauffassung erforderlichen Sicherungsmaßnahmen liefern. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |