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Treten bei gewöhnlichen Bremsvorgängen als störend empfundene Knack- und Knarzgeräusche auf, kann ein Fahrzeugmangel vorliegen, wenn die Ursache der Geräuschentwicklung keine übliche Abnutzungs- oder Verschleißerscheinung darstellt. (Leitsätze des Gerichts) |