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Werden im Urteil Feststellungen zu einer Suchtmittelabhängigkeit des Angeklagten getroffen, die Anlass zur Erörterung der Frage seiner Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB geben, muss über die Anordnung einer Maßregel nach § 64 StGB eine Entscheidung getroffen werden. (Leitsätze des Gerichts) |