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Ein Gebührenbescheid für eine Abschleppmaßnahme ist rechtmäßig, auch wenn eine Anhörung des Betroffenen vor Erlass des Bescheides unterblieben ist, sofern der Anhörungsmangel die Entscheidung in der Sache offensichtlich nicht beeinflusst hat, insbesondere bei einer gebundenen Entscheidung ohne Ermessensspielraum der Behörde. Eine Abschleppmaßnahme bei einem Verstoß gegen ein absolutes Haltverbot ist verhältnismäßig; die Behörde ist nicht verpflichtet, den Fahrer vor Einleitung der Maßnahme ausfindig zu machen, wenn dieser sich vom Fahrzeug entfernt hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |