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Das Abbrechen einer Parabolantenne an einem Wohnmobil während der Fahrt auf einem Eisenbahnanhänger ist kein versicherter Unfall, wenn es allein darauf zurückzuführen ist, dass die Antenne sich während des normalen Fahrbetriebs durch physikalische Einwirkungen wie Fahrtwind gelöst hat. Solche Auswirkungen des normalen Betriebsrisikos sind als Betriebsschäden in der Teilkaskoversicherung nicht versichert. Auch Schäden aufgrund von Bedienungsfehlern, wie dem Nichtentfernen der Antenne trotz Sicherheitshinweisen, sind grundsätzlich nicht vom Versicherungsschutz erfasst. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |