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Ein Leistungs- und Gebührenbescheid nach einer durchgeführten Abschleppmaßnahme ist rechtmäßig, wenn ein Fahrzeug verbotswidrig im Bereich einer Grundstücksein- und -ausfahrt abgestellt wurde, andere Verkehrsteilnehmer behinderte und die Versetzung des Fahrzeugs als mildeste Maßnahme erfolgte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |