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Zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall ist der Marktpreisspiegel Mietwagen des Fraunhofer Instituts (Fraunhofer-Liste) dem Schwacke Automietpreisspiegel (Schwacke-Liste) vorzuziehen, da die Erhebung der Mietpreise durch das Fraunhofer Institut anonym erfolgte und somit ein realistischeres Marktpreisniveau abbildet. Ein pauschaler Aufschlag von 20% auf den Normaltarif ist angemessen, um den Besonderheiten der Vermietung von Unfallersatzwagen Rechnung zu tragen. Den Geschädigten trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ihm ein wesentlich günstigerer Tarif nicht zugänglich war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |