|
Der Schädiger kann den Geschädigten bei fiktiver Abrechnung auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer freien Werkstatt verweisen, wenn deren Qualitätsstandard einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht. Bei einem Fahrzeugalter von 4,5 Jahren sind Gewährleistung und Garantien kein Kriterium mehr für die Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt. Besteht ein kostenloser Hol- und Bringservice, ist die Entfernung zwischen Wohnort des Geschädigten und der Werkstatt zumutbar. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |