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Als Schätzgrundlage für die Höhe der erforderlichen Mietwagenkosten nach einem Unfall ist der Schwacke-Automietpreisspiegel aus dem Unfalljahr angemessen und geeignet. Der Fraunhofer Liste ist gegenüber der Schwackeliste kein Vorzug zu geben. Dem Geschädigten kann nicht zugemutet werden, im Internet nach einem besonders günstigen Anbieter zu forschen, da es sich um einen Sondermarkt handelt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |