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Wer ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss (THC-Wert von 2,4 ng/ml) führt, beweist, dass er zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann. Ein gelegentlicher Cannabiskonsum liegt vor, wenn mindestens zweimal konsumiert wurde, wobei die Behauptung einer unbewussten Drogenaufnahme nur beachtlich ist, wenn der Betroffene nachvollziehbar und plausibel darlegt, wie es dazu gekommen sein soll. Bei feststehendem gelegentlichem Konsum und fehlendem Trennvermögen ist die Person ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |