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Ein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages und Rückzahlung des Kaufpreises besteht, wenn das verkaufte Fahrzeug zum Zeitpunkt des Besitzübergangs einen Mangel aufweist, dessen Umfang der Verkäufer arglistig verschwiegen hat. Dies ist der Fall, wenn der Verkäufer einen Unfallschaden bagatellisiert und wesentliche Umstände wie die Auslösung eines Seitenairbags nicht offenlegt. Ein solches Verhalten stellt ein arglistiges Verschweigen wesentlicher Umstände dar, die für die Kaufentscheidung von Bedeutung gewesen wären. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |